Inhaltsverzeichnis:
- Definition - Was bedeutet Zusammenschaltungsvereinbarung?
- Techopedia erläutert die Zusammenschaltungsvereinbarung
Definition - Was bedeutet Zusammenschaltungsvereinbarung?
Ein Zusammenschaltungsvertrag ist ein Geschäftsvertrag zwischen Telekommunikationsorganisationen zur Zusammenschaltung ihrer Netze und zum Austausch von Telekommunikationsverkehr. Diese Vereinbarungen sind sowohl in öffentlichen Fernsprechwählnetzen als auch im Internet vorhanden.
Techopedia erläutert die Zusammenschaltungsvereinbarung
In öffentlichen Fernsprechwählnetzen regelt der Zusammenschaltungsvertrag die Abrechnungsgebühren auf der Grundlage von Quelle und Ziel des Anrufs, der Uhrzeit und der Anrufdauer. Die gängigen Formen der Zusammenschaltung im Internet sind abrechnungsfreies Peering und Internet-Transit. Verträge zur Zusammenschaltung im Internet werden als Peering-Vereinbarung bezeichnet. Hierbei handelt es sich um komplexe vertragliche Vereinbarungen, bei denen häufig Folgendes ausgehandelt wird:
- Zahlungsschemata und -pläne
- Koordination von Routing-Richtlinien
- Akzeptable Nutzungsrichtlinie
- Technische Standards
- Verkehrsausgleichsanforderungen
- Koordination des Netzwerkbetriebs
- Streitbeilegung