Zuhause IT Branche 5 Gemeinsame Mythen über die GDPR

5 Gemeinsame Mythen über die GDPR

Inhaltsverzeichnis:

Anonim

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Seitdem haben Unternehmen Milliarden von Dollar ausgegeben, um die Einhaltung des neuen Gesetzes zu gewährleisten. Nur die 500 größten US-Unternehmen gaben rund 7, 8 Milliarden US-Dollar aus, um die strengen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Trotz der umfassenden Berichterstattung der Medien über die DSGVO gibt es immer noch viele Mythen um dieses recht neue EU-Recht. diskutieren wir fünf von ihnen.

Mythos 1: Die DSGVO ist ein EU-Recht, das nicht für Nicht-EU-Unternehmen gilt.

Das Territorialitätsprinzip gilt häufig für den Rechtsbereich. Dies bedeutet, dass in einem Land verabschiedete Rechtsinstrumente nur in diesem Land gültig sind. Beispielsweise bietet ein US-Patent nur in den USA Patentschutz. Die Autoren der DSGVO entschieden sich jedoch für einen anderen Ansatz, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern nicht von skrupellosen ausländischen Unternehmen verwendet werden. Die DSGVO gilt für Nicht-EU-Unternehmen:

  • Waren / Dienstleistungen für EU-Bürger anbieten,
  • Beobachtung des Verhaltens von EU - Bürgern oder
  • Niederlassungen in der EU haben (wenn die Tätigkeiten der Niederlassungen Datenverarbeitung umfassen).

(Lesen Sie hierzu GDPR: Wissen Sie, ob Ihre Organisation die Anforderungen erfüllen muss?)

5 Gemeinsame Mythen über die GDPR